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Allgemeine Geschäftsbedingungen Tickets (AGB-Tickets) + Widerrufsbelehrung 

Magdeburger FFC e.V., Bodestraße 9, 39118 Magdeburg

  1. Anwendungsbereich

(1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen Tickets (im Folgenden: AGB-Tickets) gelten für den Erwerb sowie für die Verwendung von Eintrittskarten (Einzel- und Dauerkarten) Magdeburger FFC e.V., Bodestraße 9, 39118 Magdeburg (nachfolgend: MFFC).

(2) Mit diesen AGB-Tickets werden Erwerb und Verwendung der Tickets zu Heimspielen des

MFFC sowie der Zutritt zu den Heimspiel-Spielstätten verbindlich geregelt. Durch Erwerb oder Verwendung eines Tickets akzeptiert der jeweilige Erwerber bzw. Inhaber die Geltung dieser AGB-Tickets.

(3) Begriffsbestimmung: Sofern im Folgenden das Wort „Ticket“ bzw. „Tickets“ verwendet wird,

meint dies jede Art von Eintrittskarte, also sowohl Einzel- als auch Dauerkarten.

  1. Vertragsabschluss Dauerkarte und Einzelticket

(1) Der Ticketvertrag kommt zwischen dem MFFC und dem Besteller zustande.

(2) Für Dauerkarten gilt: Der Besteller gibt durch Ausfüllen des Bestellformulars und Abgabe an den MFFC ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages bezüglich einer Dauerkarte ab. Nach Prüfung – insbesondere der Verfügbarkeit – wird das Angebot durch den MFFC angenommen.

Nach vollständiger Kaufpreiszahlung kann der Besteller die Karte beim MFFC abholen oder der Versand erfolgt nach Maßgabe des § 7. Der Abonnementvertrag zwischen dem MFFC und dem Besteller kommt auf der Grundlage der Bedingungen des Bestellformulars sowie unter Einbeziehung dieser AGB-Tickets zustande. Die Preise der Dauerkarten ergeben sich aus dem jeweils gültigen Bestellformular.

(3) Für Einzeltickets gilt: Der Besteller kann die Einzeltickets online über die Homepage des MFFC und an der Tageskasse erwerben. Die Höhe der Eintrittspreise ergibt sich aus der dort aushängenden Preisliste.

  1. Personenkreis für ermäßigte Tickets

(1) Schüler, Studenten, Auszubildende, Wehrpflichtige und Zivildienstleistende, Schwerbehinderte ab 50 % und Rentner können gegen Vorlage eines entsprechenden (amtlichen) Ausweises (z. B. Schülerausweis, Studentenausweis, Ausbildungsnachweis oder sonstige amtliche Nachweise) ermäßigte Tickets erhalten. Die ermäßigten Preise sind dem jeweils gültigen Bestellformular bzw. der Preisliste zu entnehmen. Der jeweils aktuelle Ermäßigungsnachweis ist zwingend mitzuführen. Bei Nichtmitführen kann der Zutritt zur Heimspielstätte verwehrt werden.

(2) Für die Berechtigung zu einer Ermäßigung ist für Dauerkarten jeweils der 1. Juli (Saisonbeginn) ausschlaggebend. Ändert sich im Laufe der Saison die Berechtigung zu einer Ermäßigung, muss die ermäßigte Dauerkarte in der Geschäftsstelle umgetauscht werden und die Differenz zur neuen Karte bezahlt werden.

(3) Kinder, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, haben in Begleitung eines Erwachsenen kostenfreien Eintritt. Es besteht jedoch kein Sitzplatzanspruch.

  1. Dauerkarten

(1) Die Dauerkarte gilt für den ausgewiesenen Stehplatz in der Regionalliga Nordost der jeweiligen Saison. Ersatz für nicht besuchte Heimspiele wird nicht gewährt.

(2) Eine mögliche Teilnahme an den Playoffs/Playdowns/Relegationsspielen und Pokalspielen ist von der Dauerkarte ausdrücklich nicht umfasst.

(3) Der Abonnementvertrag verlängert sich automatisch jeweils um eine weitere Spielzeit

(01.07. des Folgejahres bis 30.06. des übernächsten Jahres), wenn er nicht bis zum 15.05. der laufenden

Saison in Textform (z. B. durch Brief oder E-Mail) gegenüber dem MFFC unter den

oben genannten Kontaktdaten oder vom MFFC gegenüber dem Besteller gekündigt

wird. Maßgebend für die Einhaltung vorbezeichneter Kündigungsfrist ist das (Post) Eingangsdatum.

Eine vorzeitige Auflösung des Abonnements ist grundsätzlich nicht möglich.

(4) Sollte bis zum 15.05. einer Saison noch nicht feststehen, welcher Spielklasse der MFFC

in der folgenden Saison angehören wird, verlängert sich die Kündigungsfrist aus vorstehendem

Absatz automatisch bis 10 Werktage nach dem Zeitpunkt, an dem die Spielklasse des

MFFC feststeht.

(5) Der MFFC hat das Recht, die Dauerkarten-Preise für die nächste Saison zu ändern.

Sollte der MFFC die Dauerkarten-Preise für die jeweils nächste Saison ändern, wird dies

den Bestellern spätestens bis zum 01.05. der jeweils vorhergehenden Saison über die Homepage

des MFFC mitgeteilt, sodass die Kündigungsfrist nach § 3 Abs. 2 bzw. Abs. 3 eingehalten

werden kann. Erfolgt auch nach der angekündigten Erhöhung der Dauerkarten-Preise

keine fristgemäße Kündigung nach § 3 Absatz 3 oder Absatz 4, so gilt der erhöhte Preis für die

Dauerkarte für die kommende Spielzeit.

(6) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein

wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn sich der Besteller trotz 2. Mahnung mit

Nachfristsetzung von 14 Tagen weiterhin in Zahlungsverzug befindet. In diesem Falle sind die

Gladiators berechtigt, den Dauerkartenvertrag insgesamt aus wichtigem Grund außerordentlich

und fristlos zu kündigen. Mit Wirksamwerden der Kündigung ist der Besteller verpflichtet,

die überlassene(n) Dauerkarte(n) unverzüglich an den MFFC herauszugeben und dem

MFFC etwaig bereits gezogene Nutzungen sowie sämtliche durch den Zahlungsverzug

entstandenen Kosten zu ersetzen. Weitere Schadensersatzansprüche des MFFC bleiben

unberührt.

(7) Die Besteller werden gebeten, Änderungen ihrer Anschrift den MFFC mitzuteilen.

(8) Die Dauerkarte wird nach vollständiger Kaufpreiszahlung durch den Besteller frei geschaltet. Der Zugang zu den Heimspielstätten erfolgt unter Vorlage der Dauerkarte. Der MFFC ist nur verpflichtet, dem Besteller den Zugang zur Heimspielstätte gegen Vorlage der Dauerkarte und eines eventuell notwendigen Ermäßigungsnachweises zu verschaffen.

(9) Bei Verlust der Dauerkarte ist der MFFC unverzüglich zu unterrichten. Sodann erfolgt die Sperrung der Dauerkarte und Ausstellung einer Ersatzkarte. Für etwaigen Nutzungsausfall oder sonstige Schäden hat der MFFC nicht einzustehen. § 11 bleibt hiervon unberührt. Für die Ausstellung der Ersatzkarte hat der Besteller eine Bearbeitungsgebühr zu zahlen. Bei einem Verlust oder Diebstahl der Karte beträgt die Bearbeitungsgebühr 20,00 Euro, bei einem Defekt durch Eigenverschulden 10,00 Euro, jeweils zuzüglich eventuell anfallender Versandkosten. Defekte Dauerkarten, bei denen kein Eigenverschulden des Inhabers oder eines Dritten vorliegt, werden gebührenfrei neu ausgestellt und kostenfrei versandt. Wenn die Dauerkarte am Spieltag vergessen wurde, kann eine Ersatzkarte gegen eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 Euro ausgestellt werden.

  1. Dauerkartenversand

(1) Sofern der Besteller einen Versand der Dauerkarte wünscht, erfolgt der Versand auf Kosten und Gefahr des Bestellers, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz auf Seiten des MFFC oder einer vom MFFC beauftragten Personen vor. Die Auswahl des Versandunternehmens liegt im freien Ermessen des MFFC.

(2) Ist davon auszugehen, dass der Versand der Dauerkarte und der Zugang beim Besteller nicht mehr rechtzeitig vor dem nächsten Heimspiel des MFFC erfolgt, ist der MFFC berechtigt, die Dauerkarte an der Tageskasse der Heimspielstätte zu hinterlegen. Die Dauerkarte wird ausschließlich an den Besteller persönlich gegen Vorlage eines gültigen Bundespersonalausweises bzw. eines äquivalenten Dokumentes ausgehändigt.

  1. Reklamation

(1) Der Besteller ist verpflichtet, die Tickets nach Zugang auf ihre Richtigkeit im Hinblick auf Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung und Veranstaltungsort zu überprüfen. Eine Reklamation fehlerhafter Tickets hat unverzüglich, spätestens aber innerhalb von zwei Wochen nach Zugang des Tickets in Textform (z. B. mittels Brief oder E-Mail) unter oben angegebene Kontaktadressen

zu erfolgen.

(2) In Fanclub-Bereichen besteht mitunter Sichtbehinderung durch das

Schwenken von Fahnen und durch stehende Fans. Reklamationen oder Preiserstattungen aufgrund dieser Gegebenheiten sind ausgeschlossen.

  1. Rücknahme/Erstattung der Tickets

(1) Ein Umtausch der Tickets ist ausgeschlossen. Dem Besteller abhanden gekommene oder zerstörte Dauerkarten werden ausschließlich nach Maßgabe des § 4 Abs. 9 ersetzt. Eine Rückerstattung ist ausgeschlossen.

(2) Wird eine Veranstaltung vollständig abgesagt, wird der Ticketpreis dem Besteller gegen

Rückgabe des Tickets der Kaufpreis erstattet.

(3) Bei zeitlicher oder örtlicher Verlegung oder Abbruch der Veranstaltung behalten die Tickets

in jedem Fall ihre Gültigkeit.

  1. Verkauf, Weitergabe, Übertragung

(1) Die Weitergabe, der Verkauf oder die Übertragung (im Folgenden zusammenfassend: Übertragung) von ermäßigten Tickets für einzelne Veranstaltungen ist nur insofern zulässig, als der Empfänger dieselben Voraussetzungen für eine Ermäßigung erfüllt wie der abgebende Ticketinhaber.

Sollte der Empfänger die Voraussetzung der Ermäßigung nicht erfüllen, besteht die Möglichkeit eines anteiligen Upgrades für die einzelne Veranstaltung. Dieses Upgrade kann am Spieltag an den Kassen oder in der Geschäftsstelle erfolgen. Die jeweils gültigen Upgrade-Gebühren sind an den Kassenbereichen einzusehen. Ein einmal erfolgtes Upgrade für eine Veranstaltung kann nicht mehr rückgängig gemacht werden, sodass eine Erstattung der Gebühr in jedem Falle ausgeschlossen ist. Im Übrigen gelten auch für die Übertragung ermäßigter Tickets die nachstehenden Einschränkungen.

(2) Die Übertragung eines nicht ermäßigten Tickets für einzelne Veranstaltungen ist grundsätzlich zulässig, es sind jedoch die nachstehenden Einschränkungen zu berücksichtigen:

Der Ticketinhaber verpflichtet sich, im Falle der Übertragung seines ermäßigten oder nicht ermäßigten Tickets für einzelne Veranstaltungen den jeweiligen Inhaber auf die AGB-Tickets und die Hausordnung aufmerksam zu machen und ihm diese zur Kenntnis zu geben.

(3) Die Übertragung einer ermäßigten oder nicht ermäßigten Dauerkarte für den (Rest)zeitraum einer Saison ist in vorgenannten Grenzen grundsätzlich zulässig. Wünschen der alte und neue Inhaber der Dauerkarte den Übergang der Rechte und Pflichten aus dem zugrunde liegenden Dauerkarten-Abonnementvertrag auf den neuen Inhaber (z.B. Erstbezugsrecht bei Sonderspielen, automatische Vertragsverlängerung etc.), so ist dies jederzeit möglich. Der ursprüngliche Inhaber hat eine Umschreibung der Dauerkarte beim MFFC unter den oben genannten Kontaktdaten zu beantragen.

(4) Dem Ticketinhaber ist es bei der Übertragung des Tickets untersagt,

  1. a) Tickets über Internettauschbörsen oder bei Internetauktionshäusern (z.B. eBay) anzubieten;
  2. b) Tickets ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung durch den MFFC gewerblich

oder kommerziell weiterzukaufen oder an Personen weiterzugeben, die einen solchen Weiterverkauf betreiben;

  1. c) Tickets zu einem höheren Betrag als dem Ticketpreis des MFFC weiterzugeben; ein Preisaufschlag von bis zu 10% des Ticketpreises zum Ausgleich entstandener Kosten ist zulässig;
  2. d) Tickets an Personen weiterzugeben, die aus Sicherheitsgründen vom Besuch von Fußballspielen

ausgeschlossen wurden oder ein Hausverbot in den Heimspielstätten erhalten haben;

  1. e) Tickets ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung des MFFC zu Zwecken der Werbung, der Vermarktung, oder als Bonus oder als Werbegeschenk oder als Gewinn oder als Teil eines nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepaketes oder als vermeintlich kostenfreie Zugabe zu anderen zum Kauf angebotenen Sachen oder Dienstleistungen weiterzugeben oder zu verwenden.

(5) Ein Verstoß gegen den vorstehenden Absatz stellt für den MFFC regelmäßig einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung dar.

(6) Wird ein Ticket für die vorgenannten unzulässigen Zwecke verwendet oder verstößt der Inhaber in sonstiger Weise gegen diese AGB-Tickets, ist der MFFC berechtigt, die Tickets – auch elektronisch – zu sperren und dem Besitzer der Karte entschädigungslos den Zutritt zur Heimspielstätte zu verweigern, bzw. ihn des Stadions zu verweisen.

  1. Widerrufsrecht

(1) Dem Besteller steht kein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Das gilt selbst dann, wenn der Besteller Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist und der Ticketvertrag unter (teilweiser) Verwendung

von Fernkommunikationsmitteln zustande gekommen ist. Denn der Ticketvertrag betrifft Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen und sieht für die Erbringung

der Dienstleistung einen festen Termin oder Zeitraum vor (Spieltermine), § 312g Abs.

2 Nr. 9 BGB. Ein Widerrufsrecht des Bestellers ist daher ausgeschlossen. Jede Bestellung von

Tickets ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch den MFFC bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Tickets.

  1. Recht am eigenen Bild

(1) Jeder Ticketinhaber willigt unwiderruflich für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien in die unentgeltliche Verwendung seines Bildes und seiner Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und /oder Ton, die vom MFFC  oder deren Beauftragten in Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden ein.

  1. Haftungsausschuss

(1) Der Aufenthalt an und in der Heimspielstätte erfolgt auf eigene Gefahr.

(2) Ansprüche des Bestellers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Bestellers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des MFFC, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

(3) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der MFFC nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde,

es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Bestellers aus einer Verletzung

des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(4) Die Einschränkungen der Absätze 2 und 3 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter

und Erfüllungsgehilfen des MFFC, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

(5) Die sich aus den Absätzen 2 und 3 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit

Der MFFC Mängel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit übernommen haben. Das gleiche gilt, soweit der MFFC und der Besteller eine Vereinbarung über die Beschaffenheit einer Sache getroffen haben. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

  1. Datenverarbeitung/Datenschutz

(1) Die vom Besteller übermittelten personenbezogenen Daten werden in dem für die Durchführung des Vertragsverhältnisses jeweils erforderlichen Umfang verarbeitet. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b) DSGVO.

(2) Nähere Informationen zum Datenschutz und unsere Hinweise zum Datenschutz gemäß

Art. 13 DSGVO finden Sie unter: https://mffc.de/datenschutzerklaerung/

  1. Gerichtsstand

(1) Ist der Besteller Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts

oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im

Inland, so ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Magdeburg.

  1. Schlussklausel

(1) Streitbeilegung: Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten geschaffen. Die Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen. Nähere Informationen sind unter dem folgenden Link verfügbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist der MFFC weder bereit noch verpflichtet.

(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des

UN-Kaufrechts. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbesondere des Staates, in dem der Besteller als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

(3) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.

Stand November 2021

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